Die Einwilligung, im Englischen Consent, ist die freiwillige, informierte und für einen konkreten Zweck erteilte Zustimmung einer Person. Im Kontext von Leadgenerierung und Direktmarketing bildet sie häufig die Rechtsgrundlage dafür, dass ein Unternehmen eine Person kontaktieren und ihre Daten verarbeiten darf. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Datenverarbeitung und Paragraf 7 UWG für die werbliche Ansprache über Kanäle wie E-Mail oder Telefon.
Ohne wirksame Einwilligung fehlt der Ansprache oft die Grundlage. Deshalb ist nicht nur die Einwilligung selbst wichtig, sondern auch, dass sie sich später belegen lässt.
Merkmale einer wirksamen Einwilligung
Eine Einwilligung gilt üblicherweise dann als tragfähig, wenn sie freiwillig, informiert, zweckgebunden und aktiv erteilt wurde. Freiwillig bedeutet ohne Zwang oder Kopplung an unpassende Bedingungen. Informiert heißt, dass klar ist, wer wofür und über welchen Kanal wirbt. Zweckgebunden meint, dass die genannten Themen und Empfänger auch tatsächlich eingehalten werden. Aktiv schließt vorausgefüllte Häkchen aus.
Beispiel
Auf einem Vergleichsportal für Versicherungen findet der Nutzer eine getrennte, nicht vorausgewählte Einwilligung: „Ich willige ein, per Telefon und E-Mail Angebote zu Kfz- und Hausratversicherung von den ausgewählten Anbietern zu erhalten." Anbieter, Themen und Kanäle sind benannt, die Zustimmung ist von der eigentlichen Anfrage entkoppelt. Ein anschließendes Double-Opt-In sichert den Nachweis.
Warum der Nachweis zählt
Im Lead-Handel wandert ein Lead von der Quelle über den Betreiber bis zum Käufer. Jeder in dieser Kette muss sich auf die Einwilligung verlassen können. Deshalb sollte der Einwilligungsnachweis – Zeitpunkt, Wortlaut, Kanal und Bestätigung – den Lead über die gesamte Delivery begleiten. Fehlt der Nachweis, sinkt der Wert des Leads erheblich, unabhängig von seiner sonstigen Qualität.
Bezug zu Leadnodes
Leadnodes unterstützt einwilligungsbasierte Prozesse entlang der gesamten Kette. Beim Eingang über API, E-Mail, CSV, Zapier oder Make lassen sich Einwilligungsdaten und der Double-Opt-In-Status als Bestandteil des Leads mitführen. Validierung prüft E-Mail und Telefon und erkennt Dubletten. Bei der regelbasierten Verteilung werden die Einwilligungsinformationen an den Käufer übergeben, sodass Herkunft und Umfang der Zustimmung transparent bleiben – DSGVO-konform und mit Hosting in Deutschland.
Häufige Fragen
Reicht eine allgemeine Zustimmung zu „Werbung von Partnern"?
In der Regel nicht. Je konkreter Anbieter, Themen und Kanäle benannt sind, desto tragfähiger ist die Einwilligung. Pauschale Formulierungen sind erfahrungsgemäß angreifbar.
Kann eine Einwilligung widerrufen werden?
Ja. Betroffene können ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Ab dem Widerruf entfällt die Grundlage für weitere werbliche Ansprache.
Wie unterscheidet sich Einwilligung von berechtigtem Interesse?
Die Einwilligung ist eine aktiv erteilte Zustimmung. Das berechtigte Interesse ist eine andere Rechtsgrundlage mit eigenen Voraussetzungen. Für werbliche Ansprache ist die Einwilligung oft der klarere Weg.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Möchten Sie sehen, wie Leadnodes Einwilligungsdaten mitführt? Demo buchen.